Lieferungen die Grenzüberschreitend stattfinden können im Einzelfall weitere Steuern (z.B. Innergemeinschaftlicher Erwerb) oder auch Abgaben erfordern (z.B. Zoll). Diese sind von Ihnen als Käufer
zu tragen.
Zuständig hierfür sind die Lokalen Zoll- und Steuerbehörden bei Ihnen vor Ort.